Für einen Birsigpark
Wortlaut der Initiative
Die unterzeichnenden, in der Gemeinde Binningen stimmberechtigten Personen stellen, gestützt auf § 28 Absatz 5 der Kantonsverfassung des Kantons Basel-Landschaft und § 7 Absätze 1 und 2 der Gemeindeordnung Binningen, das folgende formulierte Begehren:
„Es wird
• eine neue Teilzone „Birsigpark“ erlassen, welche mindestens die rechts des Birsig liegenden Parzellen
(1501, 1506 bis 1513, 2113, 2114) auf dem Gebiet Spiesshöfli und allenfalls weiterer, angrenzender
Parzellen, umfasst;
• die Teilzonenvorschrift erlassen für die OeW Zone „Birsigpark“ zur Schaffung und Erhaltung einer
öffentlichen, für jedermann zugänglichen Parkanlage ohne Hochbauten, mit dem Charakter eines stark
begrünten Erholungsgebiets;
• die Entschädigung der bisherigen Eigentümer, beim Erwerb dieser Parzellen durch die Gemeinde, wird
von den geltenden Regelungen bestimmt.
Übergangsbestimmungen: Mit dieser Initiative in Widerspruch stehende Ordnungen, Reglemente, Zonen und Vorschriften der Gemeinde Binningen werden auf das Datum der Feststellung des Zustandekommens dieser Initiative aufgehoben.“
Der Wortlaut dieser Initiative ist am 21. September 2023 im Binninger Anzeiger veröffentlicht und am 4. Dezember 2023 mit 624 Unterschriften eingereicht worden.